Steuern und Finanzen
Nachhaltige Schädigung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Seit Wochen kursiert in den steuerlichen Fachkreisen der Entwurf einer
Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums zu den durch das Unternehmenssteuerreformgesetz
2008 in § 1 Außensteuergesetz geänderten
Regelungen zum Fremdvergleichsgrundsatz und zur Funktionsverlagerung.
Das IDW sieht bei Verabschiedung der Verordnung mit ihrem jetzigen Inhalt
schwere Nachteile auf den Wirtschaftsstandort Deutschland zukommen. "Die
negativen Folgen bestehen insbesondere darin," so Manfred Hamannt, geschäftsführendes
Mitglied des IDW Vorstands, "dass die vorgesehenen Regelungen
Käufer von Technologien begünstigen, Eigenentwickler hingegen
benachteiligen werden. Infolgedessen werden deutsche Unternehmen zukünftig
Forschung und Entwicklung im Ausland zukaufen und dort Arbeitsplätze
schaffen - ein Ergebnis, dass in krassem Widerspruch zum erklärten
Ziel aktueller gesetzgeberischer Maßnahmen der Großen Koalition steht."
Das IDW weist ferner darauf hin, dass der Entwurf nicht von der Ermächtigungsgrundlage
des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 gedeckt ist.
Das Bundesfinanzministerium weitet den gesetzlichen Regelungsbereich des
§ 1 Außensteuergesetz unzulässig aus und schafft vom Gesetz nicht gedeckte
neue Besteuerungstatbestände. Besonders deutlich wird das bei der vorgesehenen
Regelung zur Funktionsverdopplung. Damit steht der Entwurf
nicht mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen in Einklang.
Mit dem Entwurf kann entgegen der im Unternehmenssteuerreformgesetz
2008 ausdrücklich getroffenen Zweckbestimmung keine Übereinstimmung
mit internationalen Grundsätzen erreicht werden, da er international nicht
abgestimmt worden ist. Dies ist für Steuerverständige umso weniger verständlich,
als derzeit auf OECD-Ebene Diskussionen zur Funktionsverlagerung
stattfinden. Bis Ende 2008 soll dort ein entsprechender Entwurf vorbereitet
werden.
Das IDW befürchtet, dass die im nationalen Entwurf vorgesehenen Regelungen
zu Doppelbesteuerungen führen werden, die zahlreiche kostenintensive
Rechtsstreitigkeiten, Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren auslösen.
Hamannt: "Wir hoffen, dass Diskussionen mit der Bundesregierung dazu
beitragen, die Regierungsvertreter davon zu überzeugen, von der Herausgabe
einer Funktionsverlagerungsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen,
zumindest aber die Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland
durch eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs zu vermeiden."
Weitere Informationen:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Dr. Petra Wiedefeldt
Tersteegenstraße 14
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/4561-127, Fax: 0211/4561-88-127, E-Mail: wiedefeldt@idw.de
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