Finanzen
Unternehmensteuerreform 2008 - Wirtschaftsprüfer aktualisieren
Die Regelungen zur Unternehmensteuerreform 2008 haben den Fachausschuss
für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts
der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) veranlasst, die Grundsätze
zur Durchführung von Unternehmensbewertungen zu aktualisieren.
Nach den Grundsätzen des IDW wird der Wert eines Unternehmens weiterhin
aus seiner Ertragskraft abgeleitet, d.h. aus seiner Eigenschaft, zukünftig
finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften. Von
diesen finanziellen Überschüssen werden die in- und ausländischen Ertragsteuern
des Unternehmens abgezogen. Die Ertragsteuern der Anteilseigner
werden entweder anhand deren individueller Gegebenheiten veranschlagt
(subjektiver Unternehmenswert) oder bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte
für eine Vielzahl von abzufindenden Anteilseignern oder für
potentielle Investoren durch Typisierungen berücksichtigt.
Die Steuerreform führt zu gegenläufigen Effekten aus der Senkung der Steuersätze
für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer einerseits sowie der
Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der Änderung der
persönlichen Ertragsbesteuerung durch die Einführung der Abgeltungssteuer
andererseits. "Daher werden sich die Unternehmenswerte über alles gesehen
tendenziell wenig verändern," erwartet Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann,
Vorstandssprecher des IDW.
Für die Anteilseigner steigt die persönliche Steuerbelastung durch Einführung
der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Auch die durch Veräußerung realisierten Wertzuwächse von Anteilen, die ab
dem 1. Januar 2009 erworben werden, unterliegen künftig der Abgeltungssteuer.
"Der Unternehmenswert wird somit in der Zukunft von der Haltedauer
der Anteile beeinflusst," erläutert Naumann.
Die Auswirkungen der Steuerreform werden in den aktualisierten Grundsätzen
des IDW zur Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte durch Typisierungen
der steuerlichen Verhältnisse der Anteilseigner bei verschiedenen
Bewertungsanlässen berücksichtigt. Das IDW unterscheidet dabei zwischen
unmittelbaren und mittelbaren Typisierungen:
Bei gesetzlich (z.B. Squeeze Out) und vertraglich (z.B. Eintritt und Austritt
von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft) begründeten Bewertungsanlässen
wird der objektivierte Unternehmenswert aus der Perspektive
einer inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen, natürlichen Person ermittelt,
die ihre Anteile im Privatvermögen hält. Im Einklang mit der langjährigen
Bewertungspraxis und der deutschen Rechtsprechung sind hier typisierte
persönliche Ertragsteuern der Anteilseigner unmittelbar zu berücksichtigen,
indem sachgerechte Annahmen zu den Auswirkungen der Besteuerung auf
die finanziellen Überschüsse und den Kapitalisierungszinssatz getroffen werden.
Für die Ermittlung eines Unternehmenswerts im Rahmen unternehmerischer
Initiativen, bei denen die Bewertung als objektivierte Informationsgrundlage
(z.B. für Kaufpreisverhandlungen bei Unternehmenserwerben) dient, ist vor
dem Hintergrund der international üblichen Vorgehensweise eine mittelbare
Typisierung der steuerlichen Verhältnisse der Anteilseigner sachgerecht.
Hierbei wird die Annahme getroffen, dass die Nettozuflüsse aus dem Bewertungsobjekt
und aus einer Alternativinvestition in ein Aktienportfolio auf der
Anteilseignerebene einer vergleichbaren persönlichen Besteuerung unterliegen.
Im Bewertungskalkül wird dann auf eine explizite Berücksichtigung persönlicher
Ertragsteuern bei der Ermittlung der finanziellen Überschüsse und
des Kapitalisierungszinssatzes verzichtet.
"Mit den neuen Grundsätzen für Unternehmensbewertungen setzen wir die
Steuerreform für die Bewertungspraxis sachgerecht um," fasst Naumann
zusammen. Anregungen zum Entwurf einer Neufassung des IDW Standards:
Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen
(IDW ES 1 i.d.F. 2007) nimmt das IDW bis zum 31.03.2008 gerne entgegen
Weitere Informationen:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Dr. Petra Wiedefeldt
Tersteegenstraße 14, 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/4561-127, Fax: 0211/4561-88-127, E-Mail: wiedefeldt@idw.de
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