Fahrzeugkranen
Schweißen an Fahrzeugkranen
Durch die erfolgreiche Teilnahme (Prüfung) an diesem Seminar, kann bei einer bestehenden Ermächtigung für die Wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugkranen eine Erweiterung auf die Durchführung für die Prüfung nach wesentlicher Änderung für Schweißungen an Fahrzeugkranen ausgesprochen werden.
In der betrieblichen Praxis kommt es häufig beim Transport, Aufbau, Abbau oder Betrieb zu Schäden an der Tragkonstruktion von Fahrzeugkranen. Entsprechend den gültigen Bestimmungen (§ 25 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss nach den entsprechenden Reparaturen eine Prüfung nach wesentlicher Änderung durch einen hierfür ermächtigten Sachverständigen durchgeführt werden. Sachverständige, die eine Ermächtigung für die Wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugkranen erlangt haben, dürfen keine Prüfung nach wesentlicher Änderung an Fahrzeugkranen durchführen. Wesentliche Änderungen sind z. B. Schweißungen an tragenden Teilen von Kranen (siehe hierzu die Durchführungsanweisungen (DA) zu § 25 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6)).
Weitere Informationen:
Dipl.- Kff. Ute Jasper
u.jasper@hdt-essen.de
Tel.: +49 (0) 201/1803-239
Fax: -263
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