Fahrzeughebebühnen
Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeughebebühnen
Dieses Seminar konkretisiert Prüfanforderungen der EG-Maschinen-richtlinie 2006/42/EG, EN 1493:2010, BGI 689 und der BGG 945 an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen sowie schon vorhandene Fz-Hebebühnen nach alter VBG 14. Hierzu zählen z. B. Radgreiferanlagen, Säulenhebebühnen, Stempelbühnen, Karosseriehebebühnen, Motorradhebebühnen, Unterflurhebebühnen. Die rechtlichen Grundlagen BetrSichV, Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung, Gefährdungsbeurteilung, Definition der Befähigten Person, Sachkundiger, Sachverständiger, Aufgaben und Verantwortung beim Prüfvorgang. Begriffsbestimmungen, Ausführungen von Fahrzeughebebühnen. Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrzeughebebühnen, Dokumentation, Organisation und Durchführung der UVV-Prüfung,
Vermittlung der notwendigen theoretischen Kenntnisse, deren Kenntnisse Voraussetzung sind für die korrekte Durchführung einer UVV-Prüfung gemäß BetrSichV, EN 1493 und der BGG 945. In dem eintägigen Sachkundigen-Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Fahrzeughebebühnen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und die erforderliche Dokumentation behandelt. Sie erfahren weiterhin die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen.
Weitere Informationen:
Dipl.- Kff. Ute Jasper
u.jasper@hdt-essen.de
Tel.: +49 (0) 201/1803-239
Fax: -263
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