Prüfungen bei Gerüstbau
Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung
Inhalt
Rechtliche Grundlagen • Betriebssicherheitsverordnung • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln • DIN-Normen 4420/4421 • Sicherheitsaspekte/Unfallgefahren an Gerüsten • "Befähigte Person" - Aufgaben, Rechte und Pflichten • Aufgaben des Gerüsterstellers/Gerüstnutzers • Verantwortung und Haftung • Arten von Gerüstgruppen und Gerüsten nach Verwendungszweck und Bauart • Grundsätze für Bau und Nutzung • Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen • Kontrolle vor Nutzung • Vorbeugende Instandhaltung • Kennzeichnung der Gerüste • Erforderliche Dokumentation
Unfälle mit Gerüsten stellen einen Schwerpunkt bei den tödlichen Arbeitsunfällen dar. Häufig ist damit langer Arbeitsausfall verbunden. Gerüste sind so zu bauen, zu sichern und zu nutzen, dass Verletzungen z.B. durch Absturz verhindert sind. Dabei liegen die Verantwortlichkeiten hauptsächlich beim Gerüstbauer, aber auch beim Gerüstnutzer. Die neue Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Prüfung an Gerüsten dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instandsetzen dürfen. In dem Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Gerüstbau und Gerüstnutzung kennen. Sie erfahren die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen werden ebenso näher erläutert wie die Kontrolle vor dem Gebrauch. Abschließend wird auch über die vorbeugende Instandhaltung, Kennzeichnung und die erforderliche Dokumentation gesprochen.
Weitere Informationen:
Dipl.- Kff. Ute Jasper
u.jasper@hdt-essen.de
Tel.: +49 (0) 201/1803-239
Fax: -263
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