Betriebssicherheitsverordnung
Qualifikation zur Befähigten Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung für Hydraulikanlagen
Instandsetzung an/von Hydraulikanlagen
Entsprechend der BetrSichV müssen alle mit Instandhaltungsmaßnahmen betrauten Beschäftigte eine besondere Unterrichtung und Unterweisung für dieses Tätigkeitsgebiet erhalten. Dies trifft auch auf Mitarbeitern von Fremdfirmen zu, die auf dem Gelände von Betreibern von Hydraulikanlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchführen. Verantwortlich hierfür ist der Arbeitgeber in dessen Einflussbereich das Arbeitsmittel Hydraulikanlage liegt. Mit diesem Seminar kann der Arbeitgeber den Nachweis für die ordnungsgemäße Unterweisung führen.
Weitere Informationen:
Dipl.- Kff. Ute Jasper
u.jasper@hdt-essen.de
Tel.: +49 (0) 201/1803-239
Fax: -263
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