Notduschen
Befähigte Person zur Prüfung von Notduschen
Inhalt
Einführung in die Thematik • Begriffsbestimmungen • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV - BGI 850 • "Befähigte Person": Voraussetzungen und Anforderungen - Aufgaben, Rechte und Pflichten - Verantwortung und Haftung • Gefährdungsbeurteilung • Sicherheitstechnische und technisch-bauliche Anforderungen an Notduschen • Betriebsanweisung, Unterweisung, Kennzeichnung • Typische Mängel • Organisation und Durchführung der Prüfungen • Prüfungsintervalle • erstmalige und wiederkehrende Prüfungen • Wartung und Instandsetzung • Praktische Beispiele • Hilfestellungen für die Praxis • Erforderliche Dokumentation • Diskussion und Erfahrungsaustausch • Schriftliche Abschlussprüfung
Notduschen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn sie durch eine Befähigte Person überprüft wurden. Jeder Betreiber von Notduschen – z.B. in chemisches Anlagen und Laboratorien – ist verpflichtet, diese sicher zu betreiben und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Die Berufsgenossenschaften z.B. verpflichten den Unternehmer, seine Körper- und Augenduschen mindestens einmal monatlich durch eine von ihm beauftragte Person auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Im Rahmen dieses eintägigen Qualifizierungsseminars werden Mitarbeiter zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern Notduschen auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu können. Sinnvoll für die Teilnahme erscheint eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. In dem eintägigen Sachkundigen-Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Notduschen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und die erforderliche Dokumentation behandelt. Sie erfahren weiterhin die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einer Expertin praxisbezogen erläutert.
Weitere Informationen:
Dipl.- Kff. Ute Jasper
u.jasper@hdt-essen.de
Tel.: +49 (0) 201/1803-239
Fax: -263
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