Dampfkesselanlagen
Sicherheitstechnische Einrichtungen und sicherheitsgerechter Betrieb von Dampfkesselanlagen
Befähigte Person für Dampfkesselanlagen - auf der Basis der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Zum Betrieb von Dampfkesselanlagen, das sind sowohl Dampf- als auch Heißwassererzeuger, gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung und zwar für Neuanlagen ab sofort und für Altanlagen spätestens seit dem 01.01.2009. Die davor gültige Dampfkesselverordnung ist seit 01.01.2003 außer Kraft.
Weitere Informationen:
Dipl.- Kff. Ute Jasper
u.jasper@hdt-essen.de
Tel.: +49 (0) 201/1803-239
Fax: -263
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