Anschlagmittel
Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln
Faser- und Drahtseile, Ketten, Hebebänder, kraft- und formschlüssige Lastaufnahmemittel
Der Arbeitgeber hat seine Anschlagmittel (Seile, Ketten, Hebebänder) regelmäßig auf seine Sicherheit zu prüfen. Die neue Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Prüfung an Anschlagmitteln dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instand setzen dürfen. In dem zweitägigen Sachkundigen-Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen und die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Auch werden Aufbau und Werkstoffe von Anschlagmitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch näher erläutert. Abschließend wird auch über die vorbeugende Instandhaltung und die Lagerung gesprochen.
Weitere Informationen:
Dipl.- Kff. Ute Jasper
u.jasper@hdt-essen.de
Tel.: +49 (0) 201/1803-239
Fax: -263
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