Personenbefreiung
Personenbefreiung und Kontrolle von Aufzügen
Personenbefreiung und Kontrolle von Aufzügen auf Grundlage der BetrSichV und der DIN EN 13015
Mit der Artikelverordnung zur Betriebssicherheit im Oktober 2002 wurden die Zuständigkeiten für Hersteller und Inverkehrsbringer bzw. für den Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen klarer geregelt. Die wesentlichen Maßnahmen an den Betreiber aus der alten Aufzugsverordnung wurden in die Betriebssicherheitsverordnung übernommen. Das Tagesseminar dient dazu, die rechtlichen Grundlagen zu erläutern. Die Anforderungen an den Betreiber von Aufzugsanlagen werden explizit beleuchtet. Besonderen Schwerpunkt des Seminars spielen die technischen Aspekte des sicheren Betriebs und der Kontrolle eines Aufzugs, der Personenbefreiung sowie die möglichen Gefahren beim Betrieb.
Weitere Informationen:
Dipl.- Kff. Ute Jasper
u.jasper@hdt-essen.de
Tel.: +49 (0) 201/1803-239
Fax: -263
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