Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragter
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Alle Infos auch unter www.brandschutzbeauftragter.de
Lehrgang nach vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02)
Termin
03.12.2012 09:30 - 08.12.2012 17:15 in Essen (Haus der Technik)
Leitung
Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss
Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern)
Hinweise
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat "Brandschutzbeauftragter".Unsere Lehrgänge zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten werden von Industrie, Versicherungen und Behörden anerkannt: Sie dürfen sich also nach Besuch unseres Lehrgangs Brandschutzbeauftragter nennen!
Weitere Informationen und direkte Buchungsmöglichkeit unter: www.brandschutzbeauftragter.de
Warum Sie diese Veranstaltung besuchen sollten
Brand- und Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen ist dann komplett und effektiv, wenn die baulichen und technischen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und die organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen realisiert wurden. Wenn nicht bereits durch die Behörde oder den Brandversicherer gefordert, ist die Bestellung eines Brand schutzbeauftragten eine wichtige betriebliche Maßnahme. Von vielen deutschen Betrieben und Einrichtungen sind die Vorteile, welche die Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten bietet, klar erkannt worden.
Die Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten muss sich in die bestehende Sicherheitsorganisation einfügen. Der Brandschutzbeauftragte soll Brand- und Explosionsgefahren im Betrieb erkennen, beurteilen und in Absprache mit den Führungskräften dafür sorgen, dass Gefahren beseitigt und mögliche Schäden möglichst gering gehalten werden.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten sind so umfangreich und komplex, dass eine fachspezifische Ausbildung erforderlich ist. Die vfbd-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02) besagt: "Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund anderer gesetzlicher Forderungen können Brandschutzbeauftragte notwendig sein."
Die Industriebaurichtlinie schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor für Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern.
Die Verkaufsstättenverordnung schreibt vor, dass der Betreiber einer Verkaufsstätte einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hat.
Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt. Zur Qualitätssicherung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sind wir Mitglied im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (vbbd) und natürlich in der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb). In unseren Lehrgängen wird selbstverständlich auf die aktuelle Rechtslage eingegangen. Hier arbeiten wir auch eng mit den Feuerwehren Essen und Bochum zusammen, um den Qualitätsstand hoch zu halten! Eine Löschübung sorgt dabei für Praxisnähe.
Das Haus der Technik hat bisher weit über Tausend Brandschutzbeauftragte erfolgreich geschult!
Weitere Informationen:
Haus der Technik e.V.
Dipl.-Ing. Kai Brommann
Hollestraße 1, 45127 Essen
Tel. 0201 – 18 03 251,
Fax. 0201 – 18 03 269
E.Mail: k.brommann@hdt-essen.de
Internet: www.hdt-essen.de
Diese Veranstaltung wird Ihnen vom folgenden maschinenbau.de-Benutzer präsentiert:
| Haus der Technik e.V. Das Haus der Technik ist ein Weiterbildungsinstitut für Technik und Wirtschaft. Als Ausseninstitut der RWTH Aachen führt... | |
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