Prüfung von Fahrzeugen
Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß BGV D29
Betriebsingenieure, Meister, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachpersonal, das mit der Auswahl, Prüfung, Wartung sowie der Instandhaltung und dem Umgang von Fahrzeugen beauftragt ist, Kfz-Mechaniker, Interessierte Personen
Die einwandfreie Funktion von Maschinen und Geräten ist Voraussetzung für ein störungsfreies und sicheres Arbeiten. Darüber hinaus können durch die regelmäßige Sachkundigenprüfung systematisch technische Mängel und Fehler entdeckt und beseitigt werden. Unfälle lassen sich so vermeiden. Der Arbeitgeber hat daher auch seine Fahrzeuge regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 57 der BGV D29). Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Prüfung an Fahrzeugen dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instand setzen dürfen. In dem Seminar lernt der Teilnehmer neben den umfassenden rechtlichen Grundlagen die einzelnen Sicherheitsaspekte und die erforderliche Dokumentation kennen.
Weitere Informationen:
Dipl.- Kff. Ute Jasper
u.jasper@hdt-essen.de
Tel.: +49 (0) 201/1803-239
Fax: -263
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