Seminar
CE-Kennzeichnung für eigengenutzte modifizierte Maschinen
Alles wissenswerte über das Konformitätsbewertungsverfahren, die einzelnen Stufen von der Richtlinien- und Normenanwendung
Gemäß der Maschinenrichtlinie ist jeder, der eine Maschine baut oder wesentlich verändert, ein Hersteller; einerlei, ob die Maschine anschließend verkauft, vermietet, verschenkt oder sie den Mitarbeitern zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Dabei wird in den meisten Fällen ein Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich, das mit der Vergabe des CE-Zeichens abgeschlossen wird.
Aber: Firmen gehen oft davon aus, für eigengenutzte Maschinen und Anlagen keine Konformität erklären zu müssen - eine Fehleinschätzung, die z. B. bei Arbeitsunfällen zu empfindlichen Strafen führen oder einen Produktionsstopp auslösen kann. Das Seminar möchte solchen Negativszenarien vorbeugen, indem es die Teilnehmer über die Praxis der Konformitätsbewertungsverfahren aufklärt, das heißt, die einzelnen Stufen von der Richtlinien- und Normenanwendung sowie die Risikobeurteilung bis zur endgültigen CE-Kennzeichnung erläutert und problembewusst diskutiert.
Das Seminar richtet sich an: Ingenieure, Konstrukteure, Instandhaltungsverantwortliche, Betriebsleiter, verantwortliche Mitarbeiter in den Bereichen Produktion, Einkauf und Betriebsmittelbau
Veranstaltungsziel:
Vermittlung von praxisbezogenem Hintergrundwissen, das zur Durchführung und Anwendung von Konformitätsbewertungsverfahren entscheidend ist,
Befähigung zur Durchführung einer Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100,
Strategieentwicklung für eine erfolgreiche Risikominimierung,
Teilnehmer sollen selbständig Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen erklären können.
Weitere Informationen:
http://www.beuth.de/de/seminar/ce-kennzeichnung-fuer-eigengenutzte-modifizierte-maschinen/117466686
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