Internationale Richtlinien für die Vergabe von Krediten an Unternehmen. Sie besagt: Eine Bank muss ihre vergebenen Kredite zu acht oder weniger Prozent mit dem Eigenkapital des Kreditnehmers absichern. Unternehmen mit wenig verfügbarem Eigenkapital dürfen daher nur wenige Kredite erhalten. Wenn das beschränkte Eigenkapital auch noch durch hohe Bestände gebunden ist, sinkt der Spielraum für die Besicherung durch die Bank.